§ 914 ABGB; § 915 ABGB; § 1380 ABGB
Sofern in einem Vergleich keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wurde, bestimmt sich die gerichtliche Entscheidungskompetenz nach allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen.
OGH, 26.07.2000, 7 Ob 165/00s
§ 914 ABGB; § 915 ABGB; § 1380 ABGB
Sofern in einem Vergleich keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wurde, bestimmt sich die gerichtliche Entscheidungskompetenz nach allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen.
OGH, 26.07.2000, 7 Ob 165/00s