Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Umgestaltung des gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsrechts für horizontale Unternehmenszusammenarbeit erörtert. Der Autor nimmt dabei auch Bezug auf zwei Gruppenfreistellungsverordnungen, die Verträge bezüglich Forschung und Entwicklung bestimmter Güter bzw bezüglich Spezialisierungen vom Geltungsbereich des art 81 Abs 1 EG ausnehmen.