Zusammenfassung: Wilhelm beurteilt die übliche Bankenpraxis zur Festlegung von Zinsanpassungsklauseln in Darlehensverträgen im Lichte des neugestalteten § 6 Abs 1 Z 5 KSchG und legt dar, dass die vom VKI in Form einer "Sammelklage" geltend gemachten Rückerstattungsansprüche zur Recht bestehen, da die Zinsgleitklauseln nicht dem Bestimmtheitserfordernis des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG entsprechen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG