§ 43 ArbVG; § 45 ArbVG; § 50 ArbVG
Der OGH erörtert, dass das Gesetz keine subsidiäre Einberufungslegitimation vorsieht, wenn der Betriebsrat die Einberufung der Betriebsversammlung rechtswidrigerweise unterlässt.
OGH, 07.09.2000, 8 ObA 80/00y
§ 43 ArbVG; § 45 ArbVG; § 50 ArbVG
Der OGH erörtert, dass das Gesetz keine subsidiäre Einberufungslegitimation vorsieht, wenn der Betriebsrat die Einberufung der Betriebsversammlung rechtswidrigerweise unterlässt.
OGH, 07.09.2000, 8 ObA 80/00y