§ 24 HVertrG; 3 273 ZPO
Der OGH nimmt Stellung zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Autovertragshändlers und legt dar, dass Erlöse aus der Veräußerung von Ersatzteilen dabei unter analoger Zugrundelegung des § 24 HVertrG nicht einzubeziehen sind.