§ 28 KSchG; § 29 KSchG; § 1336 ABGB
Der OGH beurteilt die Beschaffenheit einer, die Wiederholungsgefahr nach § 28 Abs 2 KSchG ausschließenden, Unterlassungszusage eines Unternehmers und legt maßgebliche Kriterien bei Prüfung der Angemessenheit einer Vertragsstrafe dar. Weiters legt er dar, dass es im Zuge eines Verbandsverfahrens zu keiner geltungserhaltenden Reduktion von AGBs kommen kann.