§ 128 Abs 4 Wr BauO idF LGBl 1996/42
Der VwGH prüft die Benützbarkeit eines Bauwerks vor Erstattung der Bauvollendungsanzeige und legt dar, dass die unkorrekte Bestätigung des Ziviltechnikers keine Kontrollpflicht oder verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauwerbers oder Eigentümers begründet.