§ 1500 ABGB
Der OGH erörtert, dass den Käufer eines Grundstücks die Übernahmepflicht bezüglich offenkundiger, nicht im Grundbuch registrierter Realservituten trifft. Die Übernahme erfolgt auch bei einer Erlangung im Exekutionsweg.
OGH, 07.09.2000, 8 Ob 16/00m