Zusammenfassung: Das OLG Wien erörtert, dass die Übertragung von Aktien des Stifters an eine Privatstiftung keinen Fusionstatbestand erfüllen, sofern ein Widerrufsvorbehalt bezüglich der Stiftung besteht.
OLG Wien als KG, 28.09.2000, 25 Kt 286/00
Zusammenfassung: Das OLG Wien erörtert, dass die Übertragung von Aktien des Stifters an eine Privatstiftung keinen Fusionstatbestand erfüllen, sofern ein Widerrufsvorbehalt bezüglich der Stiftung besteht.
OLG Wien als KG, 28.09.2000, 25 Kt 286/00