Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt den Stellenwert von Mitarbeiterbeteiligungs- und Aktienoptionenprogrammen im Sozialversicherungsrecht. Der Autor prüft, ob derartige Beteiligungssysteme als Entgeltleistung oder aber als Sonderzahlungen zu qualifizieren sind und hebt insbesondere die durch das KMOG geschaffenen Bestimmungen des § 49 Abs 3 lit c und lit d ASVG hervor, die den Kreis der möglichen Begünstigten durch Erhöhung der Freibeträge wesentlich erweitern und somit auch Beschäftigte, deren Einkommen nicht über der Höchstbemessungsgrundlage liegen, einbeziehen.