§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH prüft in diesem Fall, ob die vorgenommene Änderungskündigung auf ein betriebswirtschaftliches Erfordernis zurückzuführen ist.
OGH, 05.09.2001, 9 ObA 199/01f
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH prüft in diesem Fall, ob die vorgenommene Änderungskündigung auf ein betriebswirtschaftliches Erfordernis zurückzuführen ist.
OGH, 05.09.2001, 9 ObA 199/01f