§ 12a Abs 3 MRG; § 37 Abs 1 Z 8 MRG; § 15 PSG; § 34 PSG; § 35 Abs 4 PSG; § 14 ZPO
Der OGH erörtert, dass die Einbringung von 90 % der Gesellschaftsbeteiligungen in eine Privatstiftung die Erhöhung des Mietentgelts rechtfertigt, fügt aber hinzu, dass eine rechtsgeschäftliche Weitergabebefugnis wie auch eine Unternehmensübertragung an einen Mitmieter die Erhöhung ausschließt.