§ 364c ABGB; § 352 EO
Der OGH erörtert, dass ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für ein Grundstück der Genehmigung der Exekution entgegensteht, sofern nicht die Einwilligung der Berechtigten urkundlich dargebracht wird.
OGH, 25.04.2001, 3 Ob 231/00t