Art 23 B-VG; § 1 AHG; Art 137 B-VG
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob die Beurteilung von Staatshaftungsansprüchen in den Kompetenzbereich der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit oder der Verfassungsgerichtsbarkeit fällt. Dabei nimmt Burgstaller auch Bezug auf einschlägige Lehrmeinungen und die Argumentationslinie des VfGH in der Brenner-Maut-Entscheidung.