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HG Wien, 10.05.2001, 1 R 48/01g (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2001/308ecolex 2001, 835 Heft 11 v. 1.11.2001

Zusammenfassung: Das HG Wien erörtert, dass der im Warschauer Abkommen normierte Haftungsausschluss für Barmittel im Reisegepäck als nichtig zu qualifizieren ist.

HG Wien, 10.05.2001, 1 R 48/01g

Rechtsgrundlagen: Art 18 Abs 1 WA; Art 23 Abs 1 WA

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