Zusammenfassung: Helmich prüft, ob Schiedsrichter der Bundesliga, die im Rahmen einer politischen Rede als "Ganoven" bezeichnet wurden, Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung einbringen können.
Rechtsgrundlagen: § 1330 ABGB
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Zusammenfassung: Helmich prüft, ob Schiedsrichter der Bundesliga, die im Rahmen einer politischen Rede als "Ganoven" bezeichnet wurden, Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung einbringen können.
Rechtsgrundlagen: § 1330 ABGB
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