Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die durch einen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Reform der VO 17 bedingten wichtigsten Änderungen im gemeinschaftsrechtlichen Kartellrecht erörtert. Der Auto erläutert das in Art 81 Abs 3 EGV normierte Prinzip der gesetzlichen Ausnahme, das das Bewilligungs- und Anmeldemodell ablöst und beschreibt das Zusammenwirken von nationalem und gemeinschaftsrechtlichem Kartellrecht sowie die angestrebte verstärkte Kooperation zwischen nationalen Wettbewerbsbehörden sowie Gerichten und der Europäischen Kommission.