§ 82 lit d GewO; § 26 Z 2 AngG
Der OGH erörtert, dass der Arbeitgeber zur Einbehaltung der Lohnzahlungen zum Ziele der Erzwingung der ordnungsgemäßein Erfüllung des Arbeitsvertrages nicht berechtigt ist.
OGH, 11.04.2001, 9 ObA 16/01w
§ 82 lit d GewO; § 26 Z 2 AngG
Der OGH erörtert, dass der Arbeitgeber zur Einbehaltung der Lohnzahlungen zum Ziele der Erzwingung der ordnungsgemäßein Erfüllung des Arbeitsvertrages nicht berechtigt ist.
OGH, 11.04.2001, 9 ObA 16/01w