Zusammenfassung: Der Autor analysiert in seinem Beitrag die Judikatur des OGH zu den Publizitätspflichten und Gültigkeitsvoraussetzungen einer Sicherungsabtretung. Dabei erläutert er auch das Erfordernis des Vermerks des Abtretungsdatums, der Person des Zessionars, prüft die Zulässigkeit von Abkürzungen und nimmt Stellung zur gesetzmäßigen Platzierung des Abtretungsvermerks.
Rechtsgrundlagen: § 452 ABGB