Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vanity-Nummern, die sowohl als Telefonnummern wie auch Domainbezeichnung gebraucht werden können, erörtert. Aufbauend auf einer Begriffsdefinition erläutert der Autor die Begünstigungsvoraussetzungen für Vanity-Nummern in Deutschland und Österreich und prüft, ob die von der Rechtsprechung und Lehre herausgearbeiteten Richtwerte für Domainbezeichnungen auf Vanity-Nummern übertragbar sind. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich auch mit der Frage der Zulässigkeit von Gattungsbezeichnungen als Vanity-Nummern und setzt sich auch mit der Problematik des Grabbings von Vanities auseinander.