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Beschädigung des Bauwerks vor Übernahme

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2000, 624 - 628 Heft 9 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Leistungsgefahr und der Solidarhaftung mehrerer nach der Önorm B 2110 auseinander.

Rechtsgrundlagen: Önorm B 2110; Pkt 5.33.2.1 Önorm B 2110; Pkt 5.41 Önorm B 2110; Pkt 5.42 Önorm B 2110

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