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BetrieblicheVeranlassung des Unternehmensstandortes

Wirtschaftsrechtecolex 2000/218ecolex 2000, 526 - 527 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 4 Abs 35 EStG

Steht die betriebliche Veranlassung des Unternehmensstandortes in Graz eindeutig fest, ist der Aufenthalt bei Kunden in Wien als Geschäftsreise zu werten.

VwGH 23.2.2000, 96/15/0120

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