§ 37 Abs 2 EStG
Der VwGH nimmt Stellung dazu, welcher Art Übergangsgewinne beschaffen sein müssen, um im Bereich der Einkommensteuer für die Anwendung des begünstigten Steuersatzes Anerkennung zu finden.
VwGH 22.3.2000, 98/13/0168
§ 37 Abs 2 EStG
Der VwGH nimmt Stellung dazu, welcher Art Übergangsgewinne beschaffen sein müssen, um im Bereich der Einkommensteuer für die Anwendung des begünstigten Steuersatzes Anerkennung zu finden.
VwGH 22.3.2000, 98/13/0168