Zusammenfassung: Der Autor setzt sich ausführlich mit dem Schadenersatzanspruch nach dem Gleichbehandlungsgesetz auseinander. Er klärt die Voraussetzungen dieses Anspruchs und geht insbesondere auf den Begriff der Diskriminierung in § 2 GleichbG ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 GleichbG; § 2 a GleichbG