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§ 53 a GewO gemeinschaftswidrig

WirtschaftsrechtReinhard Schandaecolex 2000/187ecolex 2000, 440 Heft 6 v. 1.6.2000

§ 53 a GewO

Der EuGH erkannte, dass die gewerberechtiche Bestimmung über das Feilbieten im Umherziehen (§ 53a GewO) gegen die Warenrverkehrsfreiheit (Art 30 EGV) verstößt.

EuGH 13.1.2000, Rs C-254/98

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