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Kein mietrechtlicher Machtwechsel bei Gesellschaft infolge einer noch vor dem Rechtserwerb aufgehobenen Abtretungsvereinbarung und aufgrund eines boßen Abtretungsangebotes

Wirtschaftsrechtecolex 2000/183ecolex 2000, 437 Heft 6 v. 1.6.2000

§ 12 a Abs 3 MRG; § 861 ABGB; § 76 GmbHG; § 24 BAO

Wird eine Abtretungsvereinbarung über Geschäftsanteile noch vor der dem Rechtserwerb aufgehoben, ist es nie zu einer Vergrößerung der Gesellschaftsanteile gekommen. Daher hat auch kein Machtwechsel iSd § 12 a Abs 3 MRG stattgefunden.

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