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Bedingung gem § 53 GBG

Wirtschaftsrechtecolex 2000/148ecolex 2000, 359 Heft 5 v. 1.5.2000

§ 53 Abs 1 GBG

Der OGH stellt klar, dass einer Anmerkung der Rangordnung nur eine Bedingung iSd § 53 GBG beigefügt werden kann.

OGH 12.10.1999, 5 Ob 250/99x

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