§ 142 HGB; § 9 Abs 2 VStG; § 3 Abs 1 AVRAG
Die Entscheidung des VwGH beschäftigt sich mit der Frage, ob bei einer Übernahme nach § 142 HGB es aufgrund der angeordneten privatrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auch zu einer Rechtsnachfolge in die öffentlich-rechtliche Position des verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG kommt.