§ 26 AngG; § 23 AO; § 23 a AO
Der Arbeitnehmer hat im Ausgleich des Arbeitgebers kein Recht auf vorzeitigen Austritt, wenn der Masseverwalter die Lohnzahlungen aufgrund der Bestimmungen der Konkursanforderung nicht ausbezahlen darf.
OGH 3.11.1999, 9 ObA 189/99f