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Wer kann Betriebsversammlungen einberufen?

WirtschaftsrechtLukas Stärkerecolex 2000, 304 - 306 Heft 4 v. 1.4.2000

Zusammenfassung: Der Autor geht der Frage nach, wer eine Betriebsversammlung einberufen kann, wenn sich der Betriebsrat dazu weigert.

Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 2 ArbVG

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