Zusammenfassung: Der Beitrag zeigt die wesentlichen Änderungen der ÖNORM A 2050 auf. Die Neuregelungen betreffen beispielsweise die Art und Wahl des Vergabeverfahrens, Regelung der Fristen, die Angabe von Alternativangeboten, die Zulässigkeit von Subvergaben oder die Angebotsprüfung.
Rechtsgrundlagen: ÖNORM A 2050