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Keine Erschöpfung des Markenrechts bei Unternehmesaufspaltung

WirtschaftsrechtReinhard Schandaecolex 2000/55ecolex 2000, 134 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 10 b MSchG

Bei der Auflösung einer Unternehmensgruppe in mehrere wirtschaftlich selbständige Unternehmen (= Unternehmensspaltung) fehlt dem ursprünglichen Zeicheninhaber bei einer damit verbundenen freiwilligen Markenaufspaltung die Möglichkeit einer Qualitätskontrolle. In einem solchen Fall kommt es zu keiner Erschöpfung des Markenrechts.

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