§ 27 AngG
Bei einem Einsatz der Arbeitnehmer im Ausland ist dem Arbeitgeber eine Kontrolle nur erschwert möglich. Daher ist dem Arbeitgeber bei einem Auslandseinsatz seiner Arbeitnehmer absolute Vertrauenswürdigkeit besonders wichtig. Will sich ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten bloß eigene Vorteile verschaffen, ist Vertrauenswürdigkeit nicht gegeben.