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Grunderwerbssteuer und Bauherreneigenschaft

WirtschaftsrechtRobert Bachlecolex 2000/70ecolex 2000, 161 - 162 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 11 Abs 1 Z 1 GrEStG

Ist vertraglich vorgesehen, dass nur in ein bestimmtes Planungskonzept eingebundene Käufer zum Grundstückserwerb zugelassen werden, dann sind die das Baukonzept betreffende Verträge für Zwecke der Grunderwerbsteuer von Bedeutung.

VwGH, 14.10.1999, 97/16/0219, 0220

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