Zusammenfassung: Nach der Nachweis-RL 91/533/EWG hat ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsverhältnisses offenzulegen. Dieser Pflicht hat der Arbeitgeber insbesondere durch Ausfertigung eines schriftlichen Arbeitsvertrages nachzukommen. Was die Folgen der Verletzung der aus der RL resultierenden Pflichten sind, ist Gegenstand eines beim EuGH anhängig gemachten Vorabentscheidungsverfahrens.