§ 1072 ABGB; § 1077 ABGB
Der OGH gibt Aufschluss darüber, wie ein Vorkaufsverpflichteter bei der Einlösung des Vorkaufsrechtes vorzugehen hat, wenn nur ein Teil der Liegenschaft mit einem Vorkaufsrecht belastet ist, der andere Teil hingegen frei von dieser Belastung ist.