Art 49 EGV
In der Entscheidung vom 29.4.1999, C-224/97 , prüfte der EuGH die bescheidmäßig erteilte Auflage, wonach die Bootsvermietung an Eigner mit Wohnsitz im Ausland kontingentmäßigen Beschränkungen unterlag, auf seine Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht