§ 879 ABGB
Ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen in Zukunft weitergeführt und nicht liquidiert wird, ist ein Widerruf der Betriebspensionszusage für alle Zukunft selbst bei erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht gerechtfertigt.
OGH 7.9.2000, 8 ObA 17/99d