§ 8 Abs 3 EStG
Beim Erwerb eines Betriebes ist ein Firmenwert anzusetzen, soweit der Kaufpreis über dem Teilwert der anderen erworbenen Aktiva liegt. Allerdings gehört die Apothekenkonzession zu den anderen erworbenen Aktiva. Die Apothekenkonzession ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, das nicht untrennbarer Bestandteil des Firmenwertes ist.