Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Judikaturlinie des OGH, wonach ein Irrtum ausschließlich gerichtlich geltend gemacht werden kann. Der Autor hält dem die Auffassung der neueren Lehre gegenüber, wonach auch eine außergerichtliche Gestaltungsmöglichkeit ausreichend sein soll und hält eine Wende in der Judikatur für überfällig.
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB