§ 18 HGB; § 15 HGB
Der Inhaber der protokollierten Einzelfirma Erich T. Bau- und Möbeltischlerei ging in Konkurs. Die Firma wurde daraufhin von dessen Tochter, deren Freund und der Mutter als M.T. Bau- und Möbeltischlerei weitergeführt. Eine auf § 25 HGB gestützte Klage auf Zahlung von Altverbindlichkeiten wegen behaupteter Firmenfortführung war erfolglos. Der OGH verneinte in diesem Fall die Firmenidentität und damit die Haftung nach § 25 HGB.