§ 1168 a ABGB; § 1304 ABGB
Der OGH klärt die Frage, ob sich der Werkbesteller ein Mitverschulden des von ihm beigezogenen sachverständigen Gehilfen (hier: Architekten) zurechnen lassen muss. Im vorliegenden Fall hatte der Architekt einen fehlerhaften Plan erstellt, wonach Vorarbeiten zu leisten waren, welche die ordnungsgemäße Erbringung der Werkleistung (Einbau von Fenstern) unmöglich machten.