Zusammenfassung: Der Autor untersucht, ob Betriebsvereinbarungen, mit denen die Anstellung von überlassenen Arbeitskräften quotenmäßig in Relation zur vorhandenen Belegschaft beschränkt wird, zulässiger Inhalt einer Betriebsvereinbarung sein kann. Der Autor legt dar, aus welchen Gründen nach der geltenden Rechtslage eine Quotenregelungen durch Betriebsvereinbarung nicht regelbar ist. Ebensowenig kann seiner Ansicht nach eine Betriebsvereinbarung über die Schlichtungsstelle erzwungen werden.