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Mittelbare Diskriminierung durch gestaffelte Pensionsanpassung ist gerechtfertigt

EntscheidungenSozialrechtPia Andrea ZhangDRdA-infas 2022/191DRdA-infas 2022, 392 Heft 6 v. 1.11.2022

EuGH 5.5.2022, C-405/20, EB ua gegen BVAEB

Art 157 AEUV; Art 5, 12 RL 2006/54/EG ; § 711 Abs 1 ASVG

Eine degressive Anpassung der Pensionshöhe, die ab einem bestimmten Betrag zur Gänze entfällt, stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, da vorwiegend Männer Pensionen über dem Schwellenwert beziehen. Sie ist aber aufgrund sozialpolitischer Ziele gerechtfertigt.

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