Speziell bei Pflegeberufen ist die Beurteilung des Vorliegens von Schwerarbeit schwierig. Da keine messbaren Belastungen, wie etwa beim Kalorienverbrauch, greifbar sind, ist es eine besondere Herausforderung, aus abstrakten Formulierungen in Gesetz und Verordnung zur Schwerarbeit konkrete Schlussfolgerungen zur Beurteilung einzelner Tätigkeiten zu erzielen. Auch die Erläuterungen des Gesetzes und der SchwerarbeitsV führen oft zu teilweise widersprüchlichen Ergebnissen.