VwGH 6.5.2020, Ra 2019/08/0162
§§ 37, 45 AVG iVm § 17 VwGVG
Die im Verfahren vor dem VwGH Mitbeteiligte war als Tanz- und später als Klavierlehrerin bei der revisionswerbenden Partei beschäftigt. Diese Tätigkeit hat sie stets persönlich ausgeübt, und sie wurde vom Musikkoordinator der revisionswerbenden Partei organisiert. Die Schüler wurden mit Formularen der revisionswerbenden Partei angemeldet, und der Unterricht fand außerhalb des Regelunterrichts ausschließlich in deren Räumlichkeiten statt. Versäumte Termine sind zu einem passenden Ter-