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Unfall eines Selbstständigen auf Klettertour mit zukünftigem Geschäftspartner ist kein Arbeitsunfall

EntscheidungenSozialrechtSophia MarcianDRdA-infas 2020/152DRdA-infas 2020, 352 Heft 5 v. 1.9.2020

OGH 16.4.2020, 10 ObS 17/20b

§ 175 ASVG

Ein Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine Tätigkeit auch wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre.

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