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Kein Urlaubskonsum bei faktischem Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne Bezahlung

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2020/141DRdA-infas 2020, 339 Heft 5 v. 1.9.2020

OGH 27.5.2020, 8 ObA 40/20w

§ 2 UrlG

Ein als Clubmanager beschäftigter AN erhielt für die Dauer seiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz kein Entgelt. Mit vorliegender Klage machte er daher im Zuge der Beendigung seines Dienstverhältnisses eine Urlaubsersatzleistung geltend. Die AG vertrat den Standpunkt, der AN hätte durch seine Abwesenheit Urlaub verbraucht und verweigerte die Auszahlung der Urlaubsersatzleistung. Der Kl machte diese daher klagsweise geltend.

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