OGH 27.5.2020, 8 ObA 40/20w
§ 2 UrlG
Ein als Clubmanager beschäftigter AN erhielt für die Dauer seiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz kein Entgelt. Mit vorliegender Klage machte er daher im Zuge der Beendigung seines Dienstverhältnisses eine Urlaubsersatzleistung geltend. Die AG vertrat den Standpunkt, der AN hätte durch seine Abwesenheit Urlaub verbraucht und verweigerte die Auszahlung der Urlaubsersatzleistung. Der Kl machte diese daher klagsweise geltend.