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Keine Sicherung des Jubiläumsgeldes auf Basis eines Sozialplans

EntscheidungenArbeitsrechtMargit MaderDRdA-infas 2020/137DRdA-infas 2020, 336 Heft 5 v. 1.9.2020

OGH 24.4.2020, 8 ObS 3/20d

§ 3 Abs 3 Satz 1 IESG

Die Kl war vom 6.9.1999 bis 31.10.2018 als Angestellte bei der späteren Schuldnerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt gem § 25 IO, nachdem das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 31.7.2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AG eröffnet hatte. Bei ordnungsgemäßer AG-Kündigung hätte das Arbeitsverhältnis am 31.3.2019 geendet. Die Kl begehrte Insolvenz-Entgelt für ein Jubiläumsgeld, das bei Erreichen des 20-jährigen Dienstjubiläums gebührt hätte, da ein Sozialplan den Anspruch auf Auszahlung des Jubiläumsgeldes auch bei Erreichen des Dienstjubiläums innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses vorsah.

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