OGH 24.4.2020, 8 ObS 3/20d
§ 3 Abs 3 Satz 1 IESG
Die Kl war vom 6.9.1999 bis 31.10.2018 als Angestellte bei der späteren Schuldnerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt gem § 25 IO, nachdem das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 31.7.2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AG eröffnet hatte. Bei ordnungsgemäßer AG-Kündigung hätte das Arbeitsverhältnis am 31.3.2019 geendet. Die Kl begehrte Insolvenz-Entgelt für ein Jubiläumsgeld, das bei Erreichen des 20-jährigen Dienstjubiläums gebührt hätte, da ein Sozialplan den Anspruch auf Auszahlung des Jubiläumsgeldes auch bei Erreichen des Dienstjubiläums innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses vorsah.