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Kein Unfallversicherungsschutz bei einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag

EntscheidungenSozialrechtSophia MarcianDRdA-infas 2020/116DRdA-infas 2020, 253 Heft 4 v. 1.7.2020

OGH 18.2.2020, 10 ObS 13/20i

§ 175 ASVG

"Sportliche Betätigungen unterliegen dem Schutz der Unfallversicherung, wenn sie als betriebssportliche Veranstaltung zu werten sind. […] Aus dem Ausgleichszweck des Betriebssports […] wird in Lehre und Rechtsprechung das Erfordernis abgeleitet, dass die Ausgleichsaktivitäten ‚mit einer gewissen Regelmäßigkeit‘ abzuhalten sind (R. Müller in SVKomm [222. Lfg] § 175 ASVG Rz 81 mwN)." "Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs stehen betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen insoweit unter Unfallversicherungsschutz, als die Teilnahme an ihnen ein Ausfluss der Ausübung der Erwerbstätigkeit ist."

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